Ein Weihnachtsmarkt Sicherheitskonzept legt Gefährdungen, Zufahrtsschutz, Ordnerdienst, Rettungswege, Kommunikation und Zuständigkeiten schriftlich fest. Verantwortlich ist der Veranstalter, der es mit Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst abstimmt. Nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung ist es ab 5.000 Besucherplätzen oder bei entsprechender Art der Veranstaltung vorgesehen; bei größeren Märkten verlangen Städte es in der Praxis fast immer. Ordnungskräfte kosten als Richtwert 26 bis 35 € je Kraft und Stunde.
Entscheidungskriterien für ein Weihnachtsmarkt-Sicherheitskonzept
| Kriterium | Worauf achten | Typischer Fehler | Behördlich abzustimmen |
|---|---|---|---|
| Gefährdungsanalyse | Platzspezifisch, inkl. Brand, Gedränge, Wetter, Fahrzeuge | Allgemeine Textbausteine ohne Ortsbezug | ✓ |
| Zufahrtsschutz | Geeignete Sperren an allen Zufahrten, Durchlass für Rettungskräfte | Nebenzugänge vergessen, Pflanzkübel statt Sperren | ✓ |
| Rettungswege | Breite laut Auflage, auch nach Standumbau | Lageplan nicht aktualisiert | ✓ |
| Ordnungsdienst | Anzahl je Schicht und Spitzenzeit, benannter Leiter | Nur Werktagsbesetzung geplant | ✓ |
| Qualifikation | § 34a GewO, Sachkunde, Bewacherregister | Nachweise nicht geprüft | — |
| Kommunikation | Funk, Durchsagetexte, Draht zu Leitstellen | Keine festen Rufnamen und Meldewege | ✓ |
| Videoüberwachung | Zweck, Rechtsgrundlage, Hinweisschilder, Speicherdauer | Kameras ohne DSGVO-Prüfung | ✕ |
| Nachbereitung | Jährliche Prüfung, Abschlussbericht | Konzept vom Vorjahr unverändert übernommen | — |
Weihnachtsmarkt Sicherheitskonzept: Was gehört hinein?
Ein Weihnachtsmarkt Sicherheitskonzept ist das schriftliche Fundament, auf dem Veranstalter, Stadt und Einsatzkräfte gemeinsam arbeiten. Es beschreibt, welche Gefährdungen auf dem Markt realistisch sind, mit welchen Maßnahmen sie reduziert werden, wer im Ernstfall entscheidet und wie Informationen fließen. Anders als eine Messehalle liegt ein Weihnachtsmarkt meist im öffentlichen Raum: offene Plätze, mehrere Zugänge, Anwohner- und Lieferverkehr sowie über Wochen wechselnde Besucherströme. Genau diese Offenheit macht die Planung anspruchsvoll.
Inhaltlich orientieren sich viele Konzepte an der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV). Deren § 43 nennt ausdrücklich Ordnungsdienst, Flucht- und Rettungswege, Räumung, Sicherheitsdurchsagen und die Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch wenn ein Marktplatz rechtlich nicht zwingend eine Versammlungsstätte ist, hat sich diese Gliederung in der Praxis bewährt. Ein vollständiges Konzept enthält in der Regel:
Wer nach „Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt pdf“ sucht, findet oft Mustergliederungen. Sie taugen als Checkliste, ersetzen aber nicht die Arbeit am eigenen Platz: Ein Konzept, das nicht zu Lageplan, Zufahrten und Besucherzahlen passt, fällt bei der behördlichen Abstimmung in der Regel durch. Belastbar sind nur tatsächlich veröffentlichte Behörden- oder Veranstalterunterlagen; Presseberichte über das Konzept einer anderen Stadt liefern bestenfalls Anregungen.
- Gefährdungsanalyse: Gedränge, Brand an Ständen mit Gas oder Fritteuse, Sturm und Glätte, Diebstahl, Überfahrtaten, medizinische Notfälle.
- Lageplan: Stände, Rettungswege, Sammelplätze, Zufahrten, Sperrelemente, Feuerlöscher und Sanitätsposten.
- Organisation: Veranstaltungsleitung, Ordnungsdienstleiter, Erreichbarkeiten, Entscheidungskette.
- Personalplanung: Kräfte je Schicht und Bereich, Qualifikation, Pausen.
- Kommunikation: Funkkanäle, vorbereitete Durchsagetexte, Verbindung zu den Leitstellen.
- Räumungsplan: Auslöser, Wege, Zuständigkeiten.
Wann ist ein Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt Pflicht?
Eine bundesweit einheitliche Schwelle gibt es nicht. Bauordnungs- und Versammlungsstättenrecht ist Ländersache, jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung sieht ein Sicherheitskonzept vor, wenn eine Versammlungsstätte mehr als 5.000 Besucherplätze hat oder wenn die Art der Veranstaltung es erfordert (§ 43 Abs. 2 MVStättV). Gerade dieser zweite Halbsatz ist für Weihnachtsmärkte entscheidend.
Viele Märkte finden auf Straßen und Plätzen statt, die keine Versammlungsstätte im engeren Sinne sind. Trotzdem verlangen Städte und Ordnungsämter regelmäßig ein Konzept, meist als Auflage in der Genehmigung oder Sondernutzungserlaubnis. Maßgeblich ist dann weniger eine feste Zahl als das Risikoprofil: Ein kleiner Adventsmarkt im Hof einer Kirchengemeinde wird anders bewertet als ein mehrwöchiger Innenstadtmarkt mit Tausenden Gästen am Wochenende.
Typische Anhaltspunkte, bei denen Behörden ein Konzept einfordern:
Hinzu kommt die allgemeine Lage. Nach dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz 2016 und der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 bewerten Sicherheitsbehörden Themen wie Anschlagsgefahr und Terrorschutz auf Weihnachtsmärkten weiterhin als abstrakt relevant. Das bedeutet keine konkrete Bedrohung für einen bestimmten Markt, führt aber dazu, dass Konzepte jährlich überprüft und Auflagen häufig verschärft werden. In Debatten um abgesagte oder gefährdete Weihnachtsmärkte ging es zuletzt deshalb oft weniger um die Gefahr selbst als um die Frage, wer die gestiegenen Auflagen finanziert.
- mehrere Tausend gleichzeitig anwesende Besucher zu Spitzenzeiten,
- Lage in Fußgängerzonen oder an Straßen, die für Fahrzeuge erreichbar sind,
- Alkoholausschank über viele Stunden, besonders abends,
- Bühnenprogramm, Eröffnungsfeier oder Sonderaktionen mit Besucherspitzen,
- enge Gassen zwischen den Ständen und wenige Ausgänge.
infoVerantwortung lässt sich nicht abgeben
Wer einen Sicherheitsdienst beauftragt, bleibt als Veranstalter in der Regel verkehrssicherungspflichtig. Kommt es zu einem Schaden, wird geprüft, ob Auswahl, Einweisung und Kontrolle der Dienstleister sorgfältig waren; Versäumnisse können eine Haftung nach § 823 BGB begründen.
Wer erstellt das Sicherheitskonzept und wer ist zuständig?
Verantwortlich ist grundsätzlich der Veranstalter. Das kann die Stadt selbst sein, eine städtische Marketinggesellschaft, ein Schaustellerverband oder ein privater Betreiber. Er erstellt das Sicherheitskonzept oder lässt es erstellen und stimmt es mit den zuständigen Stellen ab. Die Genehmigungsbehörde prüft, fordert Nachbesserungen und legt Auflagen fest.
Geschrieben werden Konzepte für einen Weihnachtsmarkt häufig von Planungsbüros, Sicherheitsingenieuren oder erfahrenen Sicherheitsdienstleistern, oft gemeinsam. Entscheidend ist nicht, wer den Text formuliert, sondern dass die Menschen, die es später umsetzen, an der Planung beteiligt sind. Ein Papier, das am Schreibtisch entsteht und den Ordnungsdienst erst am Eröffnungstag kennenlernt, hat in der Regel blinde Flecken.
Die typische Rollenverteilung:
Für gewerbliche Sicherheitskräfte gilt § 34a der Gewerbeordnung. Wer bewacht, braucht mindestens eine Unterrichtung bei der IHK, die nach der Bewachungsverordnung 40 Unterrichtseinheiten umfasst. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum verlangt das Gesetz zusätzlich die Sachkundeprüfung, was auf offenen Marktplätzen regelmäßig zutrifft. Alle eingesetzten Kräfte müssen im Bewacherregister erfasst sein. Lassen Sie sich diese Nachweise vor Saisonbeginn vorlegen.
- Veranstalter: Gesamtverantwortung, Budget, Benennung der Veranstaltungsleitung.
- Ordnungsamt / Genehmigungsbehörde: Prüfung, Auflagen, Abnahme.
- Polizei: Lagebewertung, Hinweise zu Zufahrtsschutz und Kriminalitätsschwerpunkten, eigene Präsenz.
- Feuerwehr: Brandschutz an Ständen, Aufstellflächen, Breite der Rettungswege.
- Rettungs- und Sanitätsdienst: Sanitätsposten, Anfahrtswege, Patientenablage.
- Sicherheitsdienst: Ordnungsdienst, Zufahrtsposten, Streifen, Erstmaßnahmen.
- GefährdungsanalyseRisiken des konkreten Platzes erfassen.
- KonzeptentwurfLageplan, Personal, Kommunikation und Räumung festlegen.
- BehördenabstimmungOrdnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst prüfen den Entwurf.
- Auflagen einarbeitenNachforderungen umsetzen und Konzept freigeben lassen.
- Begehung und EinweisungSperren, Wege und Abläufe vor Ort mit allen Kräften durchgehen.
- NachbereitungErfahrungen der Saison dokumentieren und Konzept anpassen.
Wie funktioniert Zufahrtsschutz auf dem Weihnachtsmarkt?
Zufahrtsschutz soll verhindern, dass Fahrzeuge unkontrolliert auf das Marktgelände gelangen, ob durch Unachtsamkeit, Fehlbedienung oder Vorsatz. Er ist seit einigen Jahren fester Bestandteil fast jedes Sicherheitskonzepts für Weihnachtsmärkte. Gleichzeitig steckt er in einem Zielkonflikt: Jede Sperre, die Fahrzeuge stoppt, kann im Notfall auch Feuerwehr und Rettungsdienst aufhalten.
In der Praxis kommen drei Lösungsarten zum Einsatz. Feste Elemente wie versenkbare Poller oder bauliche Hindernisse schützen dauerhaft, lohnen sich aber nur an Plätzen, die regelmäßig bespielt werden. Mobile Sperren, also schwere Barrieren, Betonelemente oder spezielle Fahrzeugsperren, werden für die Marktsaison aufgestellt und danach abgebaut. Teilweise dienen zusätzlich schwere städtische Fahrzeuge als temporäre Blockade. Wichtig ist die Eignung: Pflanzkübel oder Absperrgitter halten ein Fahrzeug nicht auf, sie lenken nur Fußgänger.
Das Konzept muss für jede Zufahrt festlegen, wer im Bedarfsfall öffnet. Bewährt hat sich eine klare Posten-Regel: An Sperren, die für Rettungsfahrzeuge passierbar bleiben müssen, steht während der Öffnungszeiten eine eingewiesene Kraft mit Funkverbindung, die den Durchlass zügig freigibt. Lieferverkehr sollte in festen Zeitfenstern vor Marktöffnung abgewickelt werden, damit während des Betriebs keine Durchfahrt nötig ist.
Ein häufiger Fehler ist, nur die offensichtlichen Hauptstraßen zu sichern. Kritisch sind oft Nebenzugänge: Hofeinfahrten, Wege über breite Gehsteige, Anlieferzonen von Geschäften oder Parkhausausfahrten. Eine gemeinsame Begehung mit Polizei und Feuerwehr vor Saisonbeginn deckt solche Lücken auf. Dokumentieren Sie das Ergebnis mit Fotos im Lageplan, damit auch neue Kräfte jede Sperre und ihren Zweck kennen.
Wie viele Ordner braucht ein Weihnachtsmarkt und was kostet das?
Die Vorschriften verlangen eine nach Besucherzahl und Gefährdungsgrad gestaffelte Mindestzahl an Ordnungsdienstkräften sowie einen bestellten Ordnungsdienstleiter (§ 43 Abs. 2 und 3 MVStättV). Eine feste Formel für den Weihnachtsmarkt gibt es nicht: Die konkrete Zahl legt das Sicherheitskonzept fest, und die Behörde kann sie per Auflage erhöhen.
Als Richtwert aus der Veranstaltungspraxis gelten etwa 2 Kräfte bis 200 gleichzeitig anwesende Besucher, rund 6 Kräfte bis 1.000 und mindestens 10 darüber. Für Märkte ist das nur der Ausgangspunkt. Jede Zufahrtssperre mit Durchlassfunktion braucht einen eigenen Posten, Bühnen und stark frequentierte Glühweinstände benötigen zusätzliche Kräfte. Werktags am Nachmittag reicht oft eine Grundbesetzung, an Adventswochenenden und zur Eröffnung steigt der Bedarf deutlich.
Gerechnet wird je Kraft und Stunde. Übliche Richtwerte liegen bei 26 bis 35 €; Zuschläge für Abend- und Wochenendeinsätze sind darin in der Regel bereits enthalten. Ein Beispiel: 6 Kräfte über 10 Stunden ergeben 60 Einsatzstunden, also rund 1.560 bis 2.100 € pro Markttag. Läuft der Markt 30 Tage mit dieser Besetzung, summiert sich allein der Personalanteil auf etwa 46.800 bis 63.000 €.
Hinzu kommen Posten außerhalb des Stundensatzes: Sperrtechnik, Sanitätsdienst, gegebenenfalls Videotechnik und die Konzepterstellung selbst. Eine seriöse Pauschale für die gesamten Sicherheitskosten eines Weihnachtsmarkts gibt es deshalb nicht; sie hängt vor allem von Marktgröße, Zahl der Zufahrten und Laufzeit ab. Wer früh plant, sichert Personal zu Normalkonditionen. Kurzfristige Buchungen im November führen dagegen häufig zu Zuschlägen, weil die Kapazitäten dann knapp sind.
Zuschläge für Abend und Wochenende enthalten
Besetzung bis rund 1.000 Besucher
Besetzung über 1.000 Besucher
Quelle: snoel.de Leistungsseite
Welche Fehler gefährden das Sicherheitskonzept?
Viele Probleme entstehen nicht durch fehlende Maßnahmen, sondern durch Lücken zwischen Papier und Praxis. Diese Fehler tauchen bei der Überprüfung eines Sicherheitskonzepts immer wieder auf:
Gerade beim letzten Punkt lohnt Sorgfalt. Videoüberwachung kann ein sinnvoller Baustein sein, muss aber nach Art. 6 DSGVO begründet, transparent gekennzeichnet und verhältnismäßig sein. Ähnliches gilt für Taschenkontrollen sowie Waffen- und Messerverbotszonen: Sie richten sich nach dem geltenden Bundes- und Landesrecht und werden in der Regel mit Polizei und Ordnungsamt abgestimmt.
Beim Thema Kriminalität auf dem Weihnachtsmarkt geht es im Alltag meist um Taschendiebstahl, Streit unter Alkoholeinfluss und vermisste Kinder, nicht um spektakuläre Lagen. Ein gutes Konzept bildet diese häufigen Fälle ebenso ab wie seltene Großschadensereignisse: mit festen Meldewegen, einem Treffpunkt für vermisste Personen und klarer Übergabe an die Polizei.
Prüfen Sie Ihr Konzept jedes Jahr vor der Saison und nach jedem Vorfall. Eine Probealarmierung, eine Begehung mit allen Beteiligten und ein kurzer Abschlussbericht nach Marktende verbessern die Qualität spürbar. Wer dabei fachliche Unterstützung sucht, kann sich bei Snoel unverbindlich zum Eventschutz für Weihnachtsmärkte beraten lassen.
- Veraltete Lagepläne: Stände wurden verschoben, Rettungswege sind schmaler als eingezeichnet.
- Unklare Entscheidungsbefugnis: Niemand weiß, wer eine Räumung auslöst oder den Markt bei Sturm schließt.
- Fehlende Einweisung: Ordnungskräfte kennen Sammelplätze und Funkrufnamen nicht.
- Keine Spitzenplanung: Besetzung für Werktage, nicht aber für Eröffnung und Adventswochenenden.
- Videoüberwachung ohne Rechtsgrundlage: Kameras ohne festgelegten Zweck, Hinweisschilder und Speicherdauer.
Quellen






