Die Unterrichtung nach § 34a GewO umfasst 40 Stunden bei der IHK und endet ohne Prüfung. Sie reicht für einfache Bewachungsaufgaben. Die Sachkundeprüfung 34a besteht aus 120 Minuten schriftlicher Prüfung mit 82 Multiple-Choice-Fragen und einem mündlichen Teil. Sie ist Pflicht für Kontrollgänge mit Publikumsverkehr, Ladendetektive, Diskothekeneinlass, leitende Funktionen und für alle, die selbst ein Bewachungsgewerbe betreiben.
Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO im Vergleich
| Kriterium | Unterrichtung (40 Std.) | Sachkundeprüfung 34a |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 34a GewO, BewachV | § 34a GewO, BewachV |
| Umfang | 40 Unterrichtsstunden | 120 Min. schriftlich + ca. 15 Min. mündlich |
| Abschlussprüfung | ✕ | ✓ |
| Format schriftlich | — | 82 Multiple-Choice-Fragen |
| Bestehensgrenze | — | mind. 50 % in beiden Teilen |
| Zuständig | IHK | IHK |
| Gebühr | je nach IHK | je nach IHK, z. B. 122 € oder 175 € |
| Bewachung ohne Publikumsverkehr | ✓ | ✓ |
| Kontrollgänge mit öffentlichem Verkehr | ✕ | ✓ |
| Schutz vor Ladendieben | ✕ | ✓ |
| Einlass in Diskotheken | ✕ | ✓ |
| Bewachungsgewerbe selbst betreiben | ✕ | ✓ |
Unterrichtung oder Sachkundeprüfung 34a: Was ist der Unterschied?
Wer im Bewachungsgewerbe arbeiten oder einen Sicherheitsdienst beauftragen will, stößt schnell auf zwei Begriffe: die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung 34a. Beide stammen aus § 34a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV), beide laufen über die Industrie- und Handelskammer. Sie berechtigen aber zu unterschiedlichen Tätigkeiten. Die wichtigsten Unterschiede finden Sie in der Übersicht oben.
Die Unterrichtung ist ein Lehrverfahren über 40 Stunden ohne Abschlussprüfung. Die Teilnehmenden müssen anwesend sein und mitarbeiten. Am Ende stellt die IHK eine Bescheinigung aus. Die Sachkundeprüfung ist dagegen eine echte Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil. Wer sie besteht, zeigt damit, dass er die rechtlichen Grundlagen der Bewachung verstanden hat und auf konkrete Fälle anwenden kann.
Der Gesetzgeber knüpft daran klare Folgen. Für einfache Bewachungsaufgaben reicht in der Regel die Unterrichtung, etwa auf einem Firmengelände, das für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Für Tätigkeiten mit erhöhtem Konfliktpotenzial verlangt § 34a Abs. 1a GewO ausdrücklich die bestandene Sachkundeprüfung. Dazu zählen unter anderem:
Auch wer selbst ein Bewachungsgewerbe betreibt, braucht die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Für Auftraggeber heißt das: Ob die Unterrichtung genügt, entscheidet nicht allein das Objekt. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit, die das Personal dort ausübt. Dieselbe Bürogebäude-Bewachung kann unterrichtungsfähig sein, solange nur der nicht öffentliche Bereich gesichert wird. Sobald ein Empfang mit Publikumsverkehr hinzukommt, kann sie sachkundepflichtig werden.
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- der Schutz vor Ladendieben,
- die Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
- die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Wie läuft die Unterrichtung mit 40 Stunden ab?
Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist der übliche Einstieg in das Bewachungsgewerbe. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden. In Vollzeit verteilen sich diese meist auf eine Arbeitswoche. Durchgeführt wird sie von der IHK oder von Stellen, die nach der Bewachungsverordnung dafür zugelassen sind. Eine Prüfung gibt es nicht. Entscheidend ist die lückenlose Teilnahme: Wer Stunden versäumt, erhält in der Regel keine Bescheinigung.
Inhaltlich deckt die Unterrichtung dieselben Sachgebiete ab wie die Sachkundeprüfung, nur weniger tief. Dazu gehören:
Die Stärke der Unterrichtung liegt im schnellen und planbaren Zugang. Es gibt kein Durchfallrisiko, und nach einer Woche ist das Personal formal einsatzfähig. Für viele Aufgaben im Objektschutz ist das völlig ausreichend: Streifen auf einem abgeschlossenen Werksgelände, Schließ- und Kontrollrunden in Lagerhallen oder die Bewachung einer Baustelle ohne öffentlichen Zugang.
Die Grenze ist ebenso klar. Wer nur unterrichtet ist, darf keine der Tätigkeiten übernehmen, die § 34a GewO der Sachkunde vorbehält. Außerdem prüft niemand, wie viel vom Stoff tatsächlich hängen geblieben ist. Für Auftraggeber bedeutet das: Die Bescheinigung belegt die Teilnahme, aber kein geprüftes Wissen. Wie sicher eine unterrichtete Kraft mit rechtlichen Grenzfällen umgeht, hängt stark von Einarbeitung und Dienstanweisung ab.
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Gewerberecht,
- Datenschutzrecht, etwa beim Umgang mit Besucherdaten oder Kameraaufnahmen,
- Bürgerliches Recht, insbesondere Notwehr, Notstand und Selbsthilfe,
- Straf- und Strafverfahrensrecht sowie der Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschriften für das Bewachungsgewerbe,
- Umgang mit Menschen, Deeskalation und Verhalten in Gefahrensituationen,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
infoNachweis allein reicht nicht
Bewachungsunternehmen müssen jede Kraft vor dem ersten Einsatz über das Bewacherregister bei der Behörde melden. Die Behörde prüft dort Qualifikation und Zuverlässigkeit. Eine vorhandene IHK-Bescheinigung ersetzt diese Meldung nicht.
Wie schwer ist die Sachkundeprüfung und wie lange dauert sie?
Die Sachkundeprüfung 34a besteht aus zwei Teilen. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und umfasst nach Angaben der IHK 82 Multiple-Choice-Fragen aus den bekannten Sachgebieten. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Sie dauert etwa 15 Minuten je Person und findet häufig in kleinen Gruppen statt. Bestanden ist die Prüfung erst, wenn in beiden Teilen mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht sind.
Ob die Prüfung schwer ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Bestehensgrenze wirkt niedrig. Viele Fragen haben jedoch mehrere richtige Antwortmöglichkeiten, und rechtliche Feinheiten entscheiden über die Punkte. Besonders das Bürgerliche Recht und das Strafrecht verlangen ein sauberes Verständnis: Wann ist eine vorläufige Festnahme zulässig? Wo endet Notwehr? Was darf das Sicherheitspersonal aus dem Hausrecht ableiten?
Viele setzen ausschließlich auf einen kostenlosen Online-Test oder auf Prüfungsfragen als PDF. Solche Sammlungen mit Fragen und Antworten helfen beim Üben des Formats. Wer Antworten aber nur auswendig lernt, scheitert oft an der mündlichen Prüfung. Dort werden Fallbeispiele besprochen, und reines Abfragewissen reicht nicht. Ein zweiter häufiger Fehler ist es, das Datenschutzrecht und die Unfallverhütung zu unterschätzen, weil sie weniger spannend wirken als das Strafrecht.
Auch die Dauer der Vorbereitung sollten Sie realistisch planen. Vorbereitungskurse dauern je nach Anbieter einige Tage bis mehrere Wochen. Für Personen ohne Vorkenntnisse im Recht ist ein strukturierter Kurs meist sinnvoller als reines Selbststudium. Wer durchfällt, kann die Sachkundeprüfung wiederholen. Dabei fallen erneut Gebühren an, und es entsteht Wartezeit bis zum nächsten freien Termin.
Quelle: IHK – Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Was kosten die Nachweise und was verdient man damit?
Eine bundesweit einheitliche Gebühr für die Sachkundeprüfung 34a gibt es nicht. Jede IHK legt ihre Gebühren selbst fest. Aktuell veröffentlichte Beispiele liegen bei 122 Euro für die Gesamtprüfung bei einer Kammer und bei 175 Euro ab dem 01.08.2026 bei einer anderen. Für Wiederholungsprüfungen gelten teils abweichende Sätze. Auch die Kosten der Unterrichtung unterscheiden sich je nach Kammer. Kosten für Vorbereitungskurse kommen gegebenenfalls hinzu, sie sind nicht Teil der Prüfungsgebühr.
Wer nach Prüfungsterminen in der Nähe sucht, sollte direkt bei der IHK seines Wohn- oder Arbeitsortes nachsehen. Dort sind Anmeldefristen, Termine und die aktuell gültige Gebührenordnung veröffentlicht. Die Prüfung muss nicht zwingend bei der Heimatkammer abgelegt werden. Die Anmeldung erfolgt aber immer über eine IHK, nicht über private Kursanbieter.
Ein festes Gehalt für Personen mit Sachkundeprüfung lässt sich seriös nicht nennen. Die Vergütung richtet sich nach den Tarifverträgen der Sicherheitswirtschaft. Diese unterscheiden sich je Bundesland und knüpfen in der Regel an Tätigkeit und Qualifikation an. Ein Blick in den gültigen regionalen Tarif beim Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) gibt den belastbarsten Wert.
Für Auftraggeber schlägt sich die Qualifikation im Stundensatz nieder. Übliche Richtwerte für Objektschutz im Tagdienst liegen bei rund 26 bis 29 € je Kraft und Stunde. Grundlage ist der Tariflohn plus gesetzliche Zuschläge. Ein Beispiel: Zwei Kräfte für jeweils 12 Stunden ergeben 24 Einsatzstunden, also etwa 624 bis 696 € pro Tag. Nachts kommen tariflich 10 % hinzu. Damit steigt der Satz auf rund 28,60 bis 31,90 € je Stunde, sonntags gelten +25 %, an Feiertagen +100 %.
Der direkte Vergleich
Beide Nachweise haben ihre Berechtigung. Keiner ist pauschal besser. Sie lösen unterschiedliche Aufgaben, und wer sie vergleicht, sollte fünf Kriterien nebeneinanderlegen.
Die Unterrichtung ist nach 40 Stunden abgeschlossen und hat kein Durchfallrisiko. Die Sachkundeprüfung verlangt Vorbereitung, eine Prüfungsgebühr und das Bestehen beider Teile. Für Personal, das kurzfristig für einfache Bewachung gebraucht wird, ist die Unterrichtung der realistischere Weg.
Hier liegt der entscheidende Unterschied. Die Unterrichtung deckt Bewachung ohne Publikumsverkehr ab. Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO öffnet zusätzlich Kontrollgänge in öffentlich zugänglichen Bereichen, den Ladenschutz, den Einlass in Diskotheken und leitende Funktionen bei Großveranstaltungen und in Unterkünften. Wer ein Bewachungsunternehmen gründet, kommt an der Sachkunde nicht vorbei.
Sachkundiges Personal hat geprüftes Wissen über Notwehr, Festnahmerechte, Hausrecht und Datenschutz nachgewiesen. Das senkt das Risiko von Fehlgriffen, die später zivilrechtliche Haftung nach § 823 BGB oder strafrechtliche Folgen auslösen können. Bei unterrichteten Kräften müssen Dienstanweisung und Einarbeitung diese Lücke schließen.
Ein Team mit Sachkunde lässt sich auf mehr Posten einsetzen. Vertretungen sind einfacher, wenn eine Kraft ausfällt und der Ersatz am Empfang mit Publikumsverkehr einspringen muss. Teams mit reiner Unterrichtung sind auf passende Posten beschränkt.
Die Ausbildungskosten trägt meist das Personal oder der Arbeitgeber, nicht der Auftraggeber direkt. Indirekt fließt die Qualifikation über den Tariflohn in den Stundensatz ein. Die Unterschiede innerhalb der üblichen Spanne sind aber gering im Vergleich zu den Folgekosten einer falsch besetzten Stelle.
Was passt zu Ihnen?
Ob Unterrichtung oder Sachkundeprüfung 34a die richtige Anforderung ist, hängt von Ihrer Situation ab. Diese Entscheidungsfragen helfen bei der Einordnung:
Unabhängig von der Antwort sollten Auftraggeber bei jeder Beauftragung einige Punkte schriftlich festhalten. Lassen Sie sich die Qualifikationsnachweise der eingesetzten Kräfte bestätigen, nicht nur die des Unternehmens. Beschreiben Sie die Tätigkeit im Vertrag so genau, dass die erforderliche Qualifikation eindeutig ableitbar ist. Fragen Sie nach Dienstanweisungen, dokumentierten Unterweisungen und Vertretungsregeln. Gerade bei Vertretungen schleicht sich sonst unterrichtetes Personal auf sachkundepflichtige Posten.
Hilfreich ist auch ein Blick auf die DIN 77200. Die Norm beschreibt Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen und kann als Orientierung für Ausschreibungen dienen. Sie ersetzt aber nicht die gesetzlichen Pflichten aus § 34a GewO.
Sind Sie unsicher, ob Ihre konkrete Aufgabe Sachkunde erfordert, lohnt eine nüchterne Einsatzanalyse vor Vertragsschluss. Lassen Sie sich von Snoel unverbindlich zu Objektschutz beraten. Wir ordnen die Tätigkeit ein und nennen die passende Qualifikation für jeden Posten.
- Wenn Sie ein abgeschlossenes Gelände ohne Besucherverkehr sichern lassen, etwa ein Lager oder eine Produktionshalle nach Feierabend, dann reicht in der Regel unterrichtetes Personal.
- Wenn Sie Bereiche mit tatsächlichem Publikumsverkehr bestreifen lassen, etwa eine Passage, ein Einkaufszentrum oder einen offenen Parkplatz, dann verlangt § 34a GewO Sachkunde.
- Wenn Sie im Einzelhandel Schutz vor Ladendiebstahl brauchen, dann ist die Sachkundeprüfung Pflicht.
- Wenn Sie eine Veranstaltung mit Zugangskontrolle planen, dann braucht mindestens die leitende Kraft Sachkunde. Prüfen Sie, ob das auch für Einlasskräfte sinnvoll ist.
- Wenn Sie selbst in die Branche einsteigen und Personal beschäftigen wollen, dann führt kein Weg an der Sachkundeprüfung vorbei.
Quellen






