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Ratgeber Sicherheit

Bewacherregister: So prüfen Sie Erlaubnis und Bewacher-ID in 5 Schritten

person Snoel Securitycalendar_today 21. Oktober 2026schedule 9 Min. Lesezeit
Bewacherregister: So prüfen Sie Erlaubnis und Bewacher-ID in 5 SchrittenKI-generiertes Bild
bolt Kurz & knapp

Das Bewacherregister ist die bundesweite Datenbank für das Bewachungsgewerbe, geführt beim Statistischen Bundesamt. Ein seriöser Sicherheitsdienst kann zwei verschiedene Nachweise vorlegen: die Erlaubnis nach § 34a GewO für das Unternehmen und eine persönliche Bewacher-ID für jede eingesetzte Wachperson. Da Auftraggeber das Register nicht selbst einsehen können, prüfen Sie indirekt: Erlaubnisbescheid anfordern, Bewacher-IDs und Freigabestatus der Kräfte erfragen, Qualifikation und Versicherung abgleichen und alles vertraglich festhalten.

Was Sie für jeden Prüfschritt brauchen

SchrittWas Sie brauchenZeitaufwand
1: Register verstehenGrundwissen zu Erlaubnis, Bewacher-ID und Ausweisca. 10 Min.
2: Erlaubnis prüfenKopie des Erlaubnisbescheids nach § 34a GewO, Handelsregisterauszugca. 15 Min.
3: Bewacher-IDs erfragenEinsatzliste mit Namen, Bewacher-ID und Freigabestatusca. 15 Min.
4: Qualifikation abgleichenEinsatzbeschreibung, Nachweis Unterrichtung oder Sachkundeprüfungca. 15 Min.
5: Ausweis, Versicherung, VertragVersicherungsbestätigung, Kalkulation, Vertragsentwurfca. 30 Min.
ChecklisteAlle Unterlagen aus Schritt 1 bis 5ca. 10 Min.

Schritt 1: Was erfasst das Bewacherregister überhaupt?

Wer einen Sicherheitsdienst beauftragt, stößt früher oder später auf das Bewacherregister. Es ist die zentrale elektronische Datenbank des Bundes für das Bewachungsgewerbe und seit dem 1. Juni 2019 in Betrieb. Geführt wird es nach § 11b der Gewerbeordnung beim Statistischen Bundesamt. Erfasst werden drei Gruppen: die Bewachungsunternehmen, ihre Wachpersonen und die mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen. Für Sie als Auftraggeber ist das Register der Grund, warum seriöse Anbieter heute zwei unterschiedliche Nummern vorlegen können.

Das Register ersetzt keine Behörde. Zuständig bleiben die örtlichen § 34a-Behörden, also je nach Bundesland Gewerbe- oder Ordnungsämter. Sie nutzen das Bewacherregister-Portal, um Anmeldungen zu bearbeiten, die Zuverlässigkeitsprüfung anzustoßen und Wachpersonen freizugeben. Ob ein Unternehmen in München, Hamburg oder Magdeburg sitzt, spielt für die Datenbank keine Rolle: Sie ist bundesweit einheitlich, nur die Bearbeitung erfolgt regional und kann deshalb unterschiedlich schnell sein.

Wichtig für Ihre Erwartung: Das Register ist kein öffentliches Verzeichnis. Einen Bewacherregister-Login erhalten Behörden und registrierte Unternehmen, nicht deren Kunden. Eine Bewacher-ID online abfragen oder das Bewacherregister einsehen können Auftraggeber in der Regel nicht. Auch die Kontakt- und Supportangebote des Portals, etwa eine Telefonnummer für technische Fragen, richten sich an Unternehmen und Behörden.

Daraus folgt der Kern dieser Anleitung: Sie prüfen indirekt. Sie lassen sich Nachweise vorlegen, gleichen Angaben ab und halten Pflichten vertraglich fest. Unterscheiden Sie dabei drei Dokumente:

  • Erlaubnis nach § 34a GewO: die gewerberechtliche Zulassung des Unternehmens.
  • Bewacher-ID: die persönliche Kennnummer jeder einzelnen Wachperson im Register.
  • Dienstausweis: das Dokument, das die Wachperson im Einsatz bei sich führt.

Schritt 2: Die Erlaubnis nach § 34a GewO anfordern und richtig lesen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht nach § 34a Abs. 1 GewO eine behördliche Erlaubnis. Ohne sie darf ein Unternehmen keinen Objektschutz anbieten, ganz gleich, wie professionell Website, Fahrzeuge und Uniformen wirken. Bitten Sie deshalb bereits im Angebotsstadium um eine Kopie des Erlaubnisbescheids. Ein seriöser Anbieter legt ihn ohne Zögern vor, weil auch er im Bewacherregister mit diesen Erlaubnisdaten geführt wird.

Beim Lesen des Bescheids sollten Sie auf folgende Punkte achten:

Hinter der Erlaubnis steht eine echte Prüfung. Die Behörde verlangt unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Haftpflichtversicherung und den Nachweis der Sachkunde durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Die Zuverlässigkeit wird nicht einmalig, sondern regelmäßig überprüft, spätestens nach fünf Jahren. Dazu fragt die Behörde mindestens das Gewerbezentralregister, das Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der Polizei ab.

Typischer Fehler: Viele Auftraggeber verwechseln die Erlaubnis mit der Gewerbeanmeldung. Ein Gewerbeschein belegt nur, dass ein Gewerbe angemeldet wurde, nicht, dass eine Behörde Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft hat. Ebenso häufig lautet die vorgelegte Erlaubnis auf eine andere Gesellschaft, etwa eine Schwesterfirma oder einen früheren Inhaber. Gleichen Sie Namen und Anschrift deshalb Buchstabe für Buchstabe mit dem Angebot und dem Handelsregisterauszug ab.

  • ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum,
  • Firmenname und Rechtsform, identisch mit Ihrem späteren Vertragspartner,
  • eventuelle Auflagen oder Beschränkungen auf bestimmte Tätigkeiten,
  • bei juristischen Personen: die benannten leitenden Personen.

warningSubunternehmer brauchen eigene Nachweise

Setzt Ihr Vertragspartner Nachunternehmer ein, benötigt jedes dieser Unternehmen eine eigene Erlaubnis nach § 34a GewO, und dessen Kräfte brauchen eigene Freigaben. Lassen Sie sich vertraglich zusichern, dass Subunternehmer nur nach vorheriger Meldung und mit vollständigen Nachweisen eingesetzt werden.

Schritt 3: Bewacher-IDs und Freigabestatus der Wachpersonen erfragen

Die Erlaubnis gilt für das Unternehmen, sagt aber nichts über die Menschen, die nachts an Ihrem Tor stehen. Dafür gibt es die Bewacher-ID. Sie ist eine persönliche Kennnummer, die die § 34a-Behörde am Wohnsitz der Wachperson vergibt. Die Nummer bleibt auch beim Wechsel des Arbeitgebers bestehen. Die Wachperson kann sie nicht selbst beantragen: Den Anstoß gibt der Arbeitgeber, der seine Beschäftigten über die Registrierung als Unternehmen im Bewacherregister anmeldet.

Wo findet man die Nummer? Das Unternehmen sieht die Bewacher-ID seiner Kräfte im Portal, die Wachperson selbst erhält sie von ihrem Arbeitgeber beziehungsweise der Behörde mitgeteilt. Sie als Auftraggeber bekommen sie nur, wenn Sie danach fragen. Bitten Sie um eine Einsatzliste mit Name, Bewacher-ID und Qualifikationsnachweis der vorgesehenen Kräfte. Fordern Sie dabei nur die Daten an, die Sie für die Prüfung tatsächlich brauchen, und bewahren Sie sie datenschutzgerecht auf.

Wie lange die Vergabe dauert, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Nach der Anmeldung prüft die Behörde die Zuverlässigkeit über das Gewerbezentralregister, das Bundeszentralregister, die Polizei und bei Bedarf über eine Schnittstelle auch die Verfassungsschutzbehörde. Erst danach erfolgt die Freigabe. Je nach Auslastung des Amtes kann das spürbar dauern. Planen Sie bei kurzfristig startenden Aufträgen deshalb einen Puffer ein und vereinbaren Sie, dass neue Kräfte erst nach erteilter Freigabe eingesetzt werden.

Typischer Fehler: „angemeldet“ mit „freigegeben“ gleichzusetzen. Eine Bewacher-ID allein belegt nicht, dass die Zuverlässigkeitsprüfung bereits positiv abgeschlossen ist. Fragen Sie ausdrücklich nach dem Freigabestatus und lassen Sie sich bestätigen, dass ausschließlich freigegebene Wachpersonen an Ihrem Objekt arbeiten.

So entsteht eine freigegebene Bewacher-ID
  1. AnmeldungDer Arbeitgeber meldet die Wachperson im Bewacherregister an.
  2. ZuständigkeitDie § 34a-Behörde am Wohnsitz der Wachperson übernimmt die Prüfung.
  3. RegisterabfragenAbgefragt werden Gewerbezentralregister, Bundeszentralregister und Polizei, bei Bedarf der Verfassungsschutz.
  4. QualifikationUnterrichtung oder Sachkundeprüfung wird mit dem Einsatzprofil abgeglichen.
  5. FreigabeErst nach positiver Prüfung darf die Wachperson eingesetzt werden.

Quelle: Bewacherregister des Bundes

Schritt 4: Wer darf im Bewachungsgewerbe arbeiten – und passt die Qualifikation?

Eine freigegebene Bewacher-ID ist die Mindestvoraussetzung. Ob die Qualifikation einer Wachperson zu Ihrem Einsatz passt, ist die nächste Frage. Das Gesetz kennt zwei Stufen. Für einfache Bewachungstätigkeiten genügt die Unterrichtung durch die IHK, die nach der Bewachungsverordnung mindestens 40 Unterrichtsstunden umfasst. Sie endet ohne Prüfung, vermittelt aber Grundlagen wie Rechte und Pflichten, Umgang mit Menschen und Unfallverhütung.

Für bestimmte, sensiblere Aufgaben verlangt § 34a Abs. 1a GewO dagegen die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung. Dazu gehören insbesondere:

Für Sie bedeutet das: Beschreiben Sie den Einsatz im Angebot konkret. Ein Pförtner im geschlossenen Werksgelände stellt andere Anforderungen als ein Streifengang durch ein öffentlich zugängliches Einkaufszentrum. Wird für Ihren Fall eine Sachkundeprüfung verlangt, lassen Sie sich das Prüfungszeugnis der IHK oder eine entsprechende Bestätigung des Unternehmens zeigen. Im Bewacherregister ist die Qualifikation hinterlegt, auch wenn Sie sie dort nicht selbst nachsehen können.

Über das gesetzliche Minimum hinaus beschreibt die Norm DIN 77200 Qualitätsanforderungen an Sicherungsdienstleistungen, etwa zu Personalauswahl, Ausbildung und Organisation. Sie ist freiwillig, hilft aber, Angebote vergleichbar zu machen. Typischer Fehler: nur die Bewacher-ID abzufragen und die passende Qualifikationsstufe zu übersehen.

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Tätigkeiten als Ladendetektiv,
  • Einlasskontrollen vor gastgewerblichen Diskotheken,
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für Geflüchtete,
  • leitende Funktionen bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen.

Schritt 5: Dienstausweis, Versicherung und Vertrag absichern

Im laufenden Einsatz ist der Dienstausweis der sichtbare Beleg. Die Bewachungsverordnung schreibt vor, dass Wachpersonen einen vom Unternehmen ausgestellten Ausweis mitführen. Er enthält in der Regel Name und Lichtbild der Wachperson sowie Name und Anschrift des Unternehmens. Nach aktueller Vollzugspraxis muss er mitgeführt, aber nicht dauerhaft sichtbar getragen werden. Bei einigen Tätigkeiten mit Publikumskontakt verlangt die Verordnung zusätzlich eine sichtbare Kennzeichnung. Vereinbaren Sie, dass Ihre Objektverantwortlichen den Ausweis jederzeit einsehen dürfen.

Ebenso wichtig ist die Haftpflichtversicherung. Die Bewachungsverordnung legt in § 14 Mindestsummen fest: 1.000.000 € für Personenschäden, 250.000 € für Sachschäden, 15.000 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 € für reine Vermögensschäden. Lassen Sie sich die aktuelle Versicherungsbestätigung vorlegen. Bei hohen Sachwerten kann eine höhere Deckung sinnvoll sein.

Ein weiterer Prüfpunkt ist der Preis. Seriös kalkulierter Objektschutz basiert auf den BDSW-Tariflöhnen des jeweiligen Bundeslandes. Übliche Richtwerte liegen bei rund 26 bis 29 € je Kraft und Stunde im Tagdienst. Ein Beispiel: 2 Kräfte im 12-Stunden-Tagdienst ergeben 24 Einsatzstunden, also etwa 624 bis 696 € pro Tag. Nachts kommen tariflich 10 % hinzu, sonntags 25 %, an Feiertagen 100 %. Liegt ein Angebot deutlich darunter, fragen Sie nach, wie Tariflohn und Zuschläge gedeckt werden. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Was kostet Objektschutz?.

Schreiben Sie schließlich in den Vertrag, dass nur Wachpersonen mit freigegebener Bewacher-ID und passender Qualifikation eingesetzt werden und personelle Wechsel vorab gemeldet werden.

Checkliste: Bewacherregister-Nachweise vor Vertragsschluss abhaken

Die fünf Schritte lassen sich in einer kurzen Prüfliste bündeln. Nehmen Sie sie zum Gespräch mit dem Anbieter mit und haken Sie jeden Punkt erst ab, wenn Ihnen ein Dokument oder eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Mündliche Zusagen reichen für einen Vertrag über Objektschutz nicht aus, denn im Schadensfall zählt, was Sie belegen können.

Planen Sie für diese Prüfung realistisch ein bis zwei Stunden Zeit ein, verteilt auf das Erstgespräch, das Sichten der Unterlagen und die Vertragsabstimmung. Bei einem wiederkehrenden Auftrag lohnt es sich, die Nachweise jährlich neu anzufordern, weil Personal wechselt und Versicherungen auslaufen können.

Wenn Sie verstehen möchten, wie ein Einsatz nach dieser Prüfung praktisch abläuft, hilft der Beitrag Wie funktioniert Objektschutz?. Und wenn Sie Ihre Unterlagen mit einer Fachperson durchgehen möchten, können Sie sich von Snoel unverbindlich zu Objektschutz beraten lassen.

  • Kopie der Erlaubnis nach § 34a GewO liegt vor, Firmenname und Anschrift stimmen mit dem Vertragspartner überein.
  • Auflagen oder Beschränkungen im Erlaubnisbescheid sind geprüft und passen zum Auftrag.
  • Einsatzliste mit Namen und Bewacher-ID aller vorgesehenen Kräfte ist übergeben.
  • Schriftliche Bestätigung: Alle Kräfte sind im Bewacherregister freigegeben, nicht nur angemeldet.
  • Qualifikationsstufe passt zum Einsatz: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung, je nach Tätigkeit.
  • Dienstausweise werden mitgeführt und sind auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Versicherungsbestätigung mit den Mindestsummen der Bewachungsverordnung liegt vor.
  • Kalkulation ist nachvollziehbar und berücksichtigt Tariflohn sowie Zuschläge.
  • Vertrag regelt Meldepflicht bei Personalwechsel und den Einsatz ausschließlich freigegebener Kräfte.

Quellen

  1. Bewacherregister des Bundesbewacherregister.de
  2. IHK – Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbeihk.de
  3. DIN 77200 – Sicherungsdienstleistungendin.de
  4. BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaftbdsw.de
Snoel

Snoel Security

Das Redaktionsteam von Snoel teilt Praxiswissen aus dem Sicherheitsalltag, von Objektschutz über Sicherheitstechnik bis zur Baustellenüberwachung in ganz Mitteldeutschland.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Antworten auf die wichtigsten Themen rund um Ihre Sicherheit.

Die Vorgaben stehen in der Bewachungsverordnung (BewachV). Danach stellt das Unternehmen den Ausweis aus, und die Wachperson muss ihn im Dienst mitführen. Bei bestimmten Tätigkeiten mit Publikumskontakt ist zusätzlich eine sichtbare Kennzeichnung vorgesehen.
Die Bewacher-ID wird von der § 34a-Behörde am Wohnsitz vergeben und ist im Bewacherregister hinterlegt. Einsicht haben Behörden und das beschäftigende Unternehmen. Als Auftraggeber erhalten Sie die Nummer, indem Sie den Anbieter um eine Einsatzliste mit den IDs bitten.
Eine bundesweit verbindliche Frist gibt es nicht. Die Dauer hängt von der zuständigen Behörde und den Abfragen bei Gewerbezentralregister, Bundeszentralregister, Polizei und gegebenenfalls Verfassungsschutz ab. Planen Sie bei neuen Kräften daher einen zeitlichen Puffer ein.
Das Unternehmen braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Jede Wachperson muss zuverlässig sein, im Bewacherregister freigegeben werden und mindestens die 40-stündige IHK-Unterrichtung nachweisen. Für sensible Aufgaben wie Kontrollgänge im öffentlichen Raum ist die Sachkundeprüfung Pflicht.
In der Regel nicht. Das Portal ist kein öffentliches Verzeichnis, einen Zugang erhalten nur Behörden und registrierte Unternehmen. Sie prüfen daher über vorgelegte Nachweise und schriftliche Bestätigungen des Anbieters.

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