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Objektschutz

Werkschutz intern oder extern: Kosten, Haftung und Personalbedarf für 24/7

person Snoel Securitycalendar_today 23. Oktober 2026schedule 9 Min. Lesezeit
Werkschutz intern oder extern: Kosten, Haftung und Personalbedarf für 24/7KI-generiertes Bild
bolt Kurz & knapp

Werkschutz lässt sich mit eigenem Personal, über einen externen Dienstleister oder als Mischmodell organisieren. Eigenes Personal ist eng in Betriebsabläufe eingebunden, braucht für eine rund um die Uhr besetzte Position aber etwa fünf Vollzeitkräfte inklusive Ausfallreserve. Ein Dienstleister rechnet in der Regel nach Stunden ab, als Richtwert rund 26 bis 29 € je Kraft und Stunde im Tagdienst, und trägt Disposition und Vertretung. Entscheidend sind Einsatzzeiten, Haftungsregelung und wie kritisch ein Ausfall für Ihr Werk wäre.

Werkschutz: eigenes Personal, Dienstleister oder Mischmodell

KriteriumEigener WerkschutzExterner DienstleisterMischmodell
KostenbasisLohn, Nebenkosten, Reserve, Ausrüstung (Fixkosten)Stundensatz, Richtwert 26–29 € je Kraft im TagdienstFixkern intern plus Stunden extern
Personal für 24/7-Postenca. 5 Vollzeitkräfte inkl. Reservevom Dienstleister gestelltKern intern, Rest extern
Zuschläge Nacht/Sonntag/Feiertagtariflich bzw. arbeitsvertraglichüblich +10 % / +25 % / +100 %je nach Schichtaufteilung
Erlaubnis nach § 34a GewOin der Regel ✕ (eigenes Objekt)✓ Pflicht✓ für den externen Teil
Unterrichtung/Sachkundefreiwillig✓ Pflicht, IHK-Nachweisextern Pflicht, intern freiwillig
Bewacherregister—✓ alle Kräfte erfasst✓ externer Teil
Haftungvollständig beim Unternehmenvertraglich geregelt, Haftpflicht nach BewachVgeteilt nach Zuständigkeit
Ausfallsicherheiteigene Reserve nötigVertretung aus PersonalpoolRandzeiten extern abgesichert
Flexibilität bei Bedarfsspitzen✕ gering✓ hoch✓ mittel bis hoch
Betriebskenntnis✓ sehr hochmittel, abhängig von Stammbesetzung✓ hoch im Kern
Verwaltungsaufwandhoch (Recruiting, Planung, Führung)gering (Vertragssteuerung)mittel (Schnittstellen)

Was darf Werkschutz und welche Modelle gibt es?

Werkschutz bezeichnet die Sicherung von Betriebsgeländen, Produktionsstätten und Lagern gegen Diebstahl, Sabotage, Brand und unbefugten Zutritt. Unternehmen stehen dabei vor einer Grundsatzentscheidung: eigene Werkschutzkräfte anstellen, einen externen Sicherheitsdienst beauftragen oder beides kombinieren. Die Kurzübersicht oben stellt die drei Modelle gegenüber; die folgenden Abschnitte erklären die Unterschiede im Detail.

Unabhängig vom Modell sind die Befugnisse dieselben. Werkschutz handelt nicht hoheitlich, sondern auf Grundlage des Hausrechts des Unternehmens und der sogenannten Jedermannsrechte, also Notwehr, Nothilfe und vorläufige Festnahme nach den allgemeinen Regeln. Erlaubt sind damit typischerweise:

Durchsuchungen gegen den Willen einer Person, Identitätsfeststellungen mit Zwang oder längeres Festhalten sind dagegen Sache der Polizei. Wer hier die Grenzen überschreitet, riskiert zivilrechtliche Ansprüche, etwa nach § 823 BGB, und im Extremfall strafrechtliche Folgen. Setzt der Werkschutz Kameras ein, kommen die Vorgaben der DSGVO hinzu: klarer Zweck, Beschränkung auf sicherheitsrelevante Bereiche und kurze Speicherfristen. Datenschutzbehörden nennen für die Objektüberwachung häufig 72 Stunden als Orientierungswert.

Diese Rahmenbedingungen gelten für eigene wie für fremde Kräfte gleichermaßen. Unterschiede entstehen bei Qualifikationspflichten, Kostenstruktur, Verantwortung im Schadensfall und der Frage, wer bei Krankheit oder Urlaub die Lücke füllt.

  • Zutrittskontrollen an Pforte und Toren, Ausweis- und Besucherprüfung
  • Streifengänge und Kontrollrunden auf dem Gelände
  • Verfolgung von Alarmen und Erstmaßnahmen bei Brand oder Störung
  • Platzverweise gegenüber Personen ohne Zutrittsberechtigung
  • Fahrzeug- und Taschenkontrollen, sofern sie vertraglich oder per Betriebsvereinbarung geregelt sind und die Betroffenen einwilligen

Eigener Werkschutz: Wie funktioniert das Inhouse-Modell?

Beim Inhouse-Modell stellt das Unternehmen die Sicherheitskräfte selbst ein. Sie sind Teil der Belegschaft, unterliegen dem eigenen Arbeitsvertrag und gegebenenfalls dem Haustarif. Der größte Vorteil liegt in der Nähe zum Betrieb: Eigene Werkschutzkräfte kennen Abläufe, Schichtwechsel, Lieferanten und Gesichter. Sie lassen sich in Brandschutz, Erste Hilfe, Werksfeuerwehr oder Logistikprozesse einbinden und übernehmen oft Nebenaufgaben wie Schlüsselverwaltung oder Wiegestelle.

Rechtlich ist der eigene Werkschutz in der Regel einfacher aufgestellt. Die Erlaubnispflicht nach § 34a GewO betrifft das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen. Wer ausschließlich das eigene Werk mit eigenem Personal schützt, benötigt diese Gewerbeerlaubnis meist nicht. Das heißt aber nicht, dass Qualifikation verzichtbar wäre: Viele Unternehmen orientieren sich freiwillig an der Unterrichtung oder der Sachkundeprüfung, weil diese Grundwissen zu Recht, Deeskalation und Umgang mit Waffen und Gefahren vermitteln.

Die Schwachstelle des Modells ist die Personalplanung. Eine rund um die Uhr besetzte Position umfasst etwa 730 Stunden im Monat. Bei einer tariflichen Monatsarbeitszeit von rund 173 Stunden entspricht das rechnerisch gut 4,2 Vollzeitstellen, ohne Urlaub, Krankheit und Fortbildung. Realistisch sind fünf Kräfte pro Dauerposten. Dazu kommen Aufgaben, die oft unterschätzt werden:

Haftungsrechtlich bleibt beim Inhouse-Modell alles im Unternehmen: Fehler der eigenen Kräfte werden dem Arbeitgeber zugerechnet, und die Absicherung läuft über die eigene Betriebshaftpflicht.

  • Recruiting, Einarbeitung und Zuverlässigkeitsprüfung
  • Dienstplanung unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
  • Ausrüstung, Dienstkleidung, Funk und Wächterkontrollsystem
  • Fachliche Führung und regelmäßige Schulungen

infoRegistrierung vor dem ersten Einsatz

Externe Kräfte dürfen erst eingesetzt werden, wenn sie im Bewacherregister gemeldet und von der Behörde als zuverlässig bestätigt sind. Lassen Sie sich als Auftraggeber die Erlaubnis des Dienstleisters und die Registrierung der eingesetzten Personen vor Vertragsbeginn schriftlich nachweisen.

Externer Dienstleister: Was leistet beauftragter Werkschutz?

Beim externen Modell übernimmt ein Bewachungsunternehmen den Werkschutz auf Basis eines Dienstleistungsvertrags. Das Unternehmen kauft eine definierte Leistung ein, etwa Pfortendienst von 6 bis 22 Uhr und nächtliche Kontrollgänge, und zahlt nach geleisteten Stunden. Personalgewinnung, Dienstplanung und Vertretung liegen beim Dienstleister.

Für den externen Werkschutz gelten strengere formale Anforderungen. Der Dienstleister braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO, jede eingesetzte Kraft muss mindestens die Unterrichtung bei der IHK nachweisen. Diese umfasst nach der Bewachungsverordnung 40 Unterrichtseinheiten. Für bestimmte Tätigkeiten, etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder Schutz vor Ladendieben, ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Alle Kräfte werden zudem im Bewacherregister des Bundes erfasst, wo die Behörde die Zuverlässigkeit prüft. Als Qualitätsmaßstab für Sicherungsdienstleistungen hat sich die DIN 77200 etabliert.

Der Kernvorteil ist die Ausfallsicherheit. Fällt eine Kraft aus, stellt der Dienstleister Ersatz aus seinem Personalpool; kurzfristige Verstärkung bei Inventur, Werksferien oder Betriebsstörung ist vertraglich abrufbar. Die Kosten sind planbar, weil sie als Stundensatz anfallen. Als übliche Richtwerte gelten rund 26 bis 29 € je Kraft und Stunde im Tagdienst, kalkuliert auf Basis der BDSW-Tariflöhne des jeweiligen Bundeslandes.

Die Grenzen liegen in der Bindung an den Betrieb. Wechselnde Kräfte kennen das Werk weniger gut, und betriebsfremde Zusatzaufgaben müssen ausdrücklich im Leistungsverzeichnis stehen. Gute Verträge regeln daher:

  • feste Stammbesetzung und Einarbeitung neuer Kräfte
  • Dienstanweisung mit Kontrollpunkten und Meldewegen
  • Reaktionszeiten, Vertretungsfristen und Vertragsstrafen
  • Haftungshöchstsummen und Nachweis der Haftpflichtversicherung
Was ein Werkschutz-Vertrag regeln sollte
  • Erlaubnis nach § 34a GewO Nachweis vor Vertragsbeginn
  • Feste Stammbesetzung Einarbeitung neuer Kräfte vereinbaren
  • Dienstanweisung Kontrollpunkte, Meldewege, Befugnisse
  • Vertretungsfristen Ersatz bei Ausfall verbindlich regeln
  • Haftungssummen an Wert von Anlagen und Lager anpassen
  • Objektleitung Weisungen über den Dienstleister steuern

Mischmodell: Wann lohnt sich die Kombination?

Viele Unternehmen setzen nicht auf ein reines Modell, sondern kombinieren beide. Typisch ist ein kleiner eigener Werkschutz-Kern, etwa ein Sicherheitsverantwortlicher und eine Pfortenbesetzung zu Kernzeiten, ergänzt durch einen externen Dienstleister für Nächte, Wochenenden und Spitzen. So bleibt das Betriebswissen im Haus, während die personalintensiven Randzeiten ausgelagert werden.

Wirtschaftlich ist das Mischmodell oft dort sinnvoll, wo eigene Kräfte ohnehin existieren, aber eine 24/7-Besetzung mit eigenem Personal unverhältnismäßig wäre. Gerade nachts, sonntags und an Feiertagen steigen die Kosten durch Zuschläge. Üblich sind tariflich etwa +10 % für Nachtarbeit, +25 % am Sonntag und +100 % an Feiertagen. Diese Zuschläge fallen bei eigenen wie bei fremden Kräften an, aber beim externen Modell entfällt zusätzlich die eigene Reserveplanung für genau diese unbeliebten Schichten.

Das Modell funktioniert allerdings nur mit klarer Schnittstelle. Wenn eigene und externe Kräfte nebeneinander arbeiten, müssen Zuständigkeiten, Übergaben und Weisungswege eindeutig sein. Wichtig ist auch die arbeitsrechtliche Abgrenzung: Fremdpersonal wird über den Dienstleister geführt. Erteilt Ihr Werkleiter den externen Kräften direkte Arbeitsanweisungen wie eigenen Mitarbeitenden, kann das in Richtung verdeckter Arbeitnehmerüberlassung gehen. Die fachliche Steuerung sollte daher über einen Objektleiter des Dienstleisters laufen.

Bewährte Elemente eines Mischmodells sind eine gemeinsame Dienstanweisung, ein einheitliches Wachbuch oder digitales Meldesystem, abgestimmte Alarmpläne und regelmäßige gemeinsame Begehungen. Ergänzen lässt sich die Kombination durch Technik: Videoüberwachung oder Alarmanlagen mit Aufschaltung reduzieren den Bedarf an Präsenzstunden, ersetzen aber bei Zutrittskontrolle und Intervention keine Person vor Ort.

Der direkte Vergleich

Am deutlichsten werden die Unterschiede, wenn Sie konkrete Szenarien durchrechnen. Ein Beispiel für den externen Werkschutz: Zwei Kräfte im Tagdienst über 12 Stunden ergeben 24 Einsatzstunden. Bei Richtwerten von 26 bis 29 € je Stunde entstehen damit rund 624 bis 696 € pro Tag. Eine einzelne Dauerposition rund um die Uhr umfasst etwa 730 Stunden im Monat; auf Tagdienstbasis gerechnet sind das rund 18.980 bis 21.170 € monatlich, zuzüglich Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge.

Beim eigenen Werkschutz lassen sich die Kosten nicht als einzelner Stundensatz ablesen. Zum Bruttolohn kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaubs- und Krankheitstage, Schulung, Ausrüstung und der Führungsaufwand. Weil für einen Dauerposten etwa fünf Kräfte nötig sind, entsteht ein Fixkostenblock, der auch dann bleibt, wenn der Bedarf sinkt.

Intern haftet das Unternehmen für eigenes Personal unmittelbar. Beim Dienstleister richtet sich die Haftung nach Vertrag und Gesetz; Bewachungsunternehmen müssen nach der Bewachungsverordnung eine Haftpflichtversicherung mit festgelegten Mindestsummen vorhalten. Prüfen Sie, ob die Summen zu Ihrem Risiko passen, etwa bei hochwertigen Lagerbeständen.

Der zentrale Unterschied in der Praxis:

Bei der Qualifikation gilt: Extern ist die Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO Pflicht und behördlich registriert, intern liegt der Standard in Ihrer eigenen Verantwortung.

  • Eigener Werkschutz: Ausfall muss aus eigener Reserve gedeckt werden, kurzfristige Aufstockung ist schwierig.
  • Externer Dienstleister: Vertretung aus dem Pool, Stunden lassen sich monatlich anpassen.
  • Mischmodell: Kernzeiten intern stabil, Randzeiten und Spitzen extern abgefedert.
Richtwerte für externen Werkschutz
26–29 €
je Kraft und Stunde im Tagdienst
Basis BDSW-Tariflohn je Bundesland
+10 %
Nachtzuschlag
tariflicher Zuschlag
+25 %
Sonntagszuschlag
tariflicher Zuschlag
+100 %
Feiertagszuschlag
tariflicher Zuschlag

Quelle: snoel.de Leistungsseite

Was passt zu Ihnen?

Kein Modell ist pauschal überlegen. Welche Lösung für Ihren Werkschutz passt, hängt davon ab, wie Ihr Betrieb arbeitet und welche Risiken Sie absichern wollen. Die folgenden Entscheidungsfragen helfen bei der Einordnung:

Ein häufiger Fehler ist, nur Stundensätze zu vergleichen. Ein Angebot, das deutlich unter dem Niveau der BDSW-Tariflöhne liegt, lässt sich kaum mit tariftreuer Bezahlung vereinbaren und führt oft zu hoher Fluktuation am Objekt. Umgekehrt unterschätzen Unternehmen beim eigenen Personal regelmäßig Reserve, Führung und Schulung.

Hilfreich ist eine schriftliche Gefährdungsanalyse vor der Entscheidung: Welche Bereiche sind kritisch, welche Zeiten unbesetzt, welche Technik vorhanden? Auf dieser Basis lassen sich die Modelle sauber durchrechnen. Wenn Sie dabei eine zweite Meinung wünschen, können Sie sich von Snoel unverbindlich zum Objektschutz und Werkschutz für Ihr Betriebsgelände beraten lassen.

  • Wenn Sie ohnehin rund um die Uhr produzieren und der Werkschutz eng mit Werksfeuerwehr, Logistik und Schichtleitung verzahnt sein soll, dann spricht viel für einen eigenen Kern mit fester Mannschaft.
  • Wenn Sie nur nachts und am Wochenende Bewachung brauchen, dann ist der Aufbau einer eigenen Fünf-Personen-Reserve selten wirtschaftlich, und ein Dienstleister deckt genau diese Stunden ab.
  • Wenn Sie stark schwankenden Bedarf haben, etwa durch Saisongeschäft, Umbauten oder Inventuren, dann bietet die stundenbasierte Abrechnung externer Kräfte die nötige Flexibilität.
  • Wenn Sie Haftungsrisiken aus der eigenen Bilanz verlagern möchten, dann sollten Sie extern vergeben, aber Haftungssummen und Versicherungsnachweis ausdrücklich vertraglich festhalten.
  • Wenn Sie bereits eigene Pförtner beschäftigen und Lücken bei Urlaub oder Krankheit entstehen, dann ist das Mischmodell mit externer Ergänzung meist der pragmatische Weg.

Quellen

  1. DIN 77200 – Sicherungsdienstleistungendin.de
  2. BDSW – Tarifübersichtenbdsw.de
  3. IHK – Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbeihk.de
Snoel

Snoel Security

Das Redaktionsteam von Snoel teilt Praxiswissen aus dem Sicherheitsalltag, von Objektschutz über Sicherheitstechnik bis zur Baustellenüberwachung in ganz Mitteldeutschland.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Antworten auf die wichtigsten Themen rund um Ihre Sicherheit.

Werkschutz handelt auf Grundlage des Hausrechts und der Jedermannsrechte. Zutrittskontrollen, Streifengänge, Alarmverfolgung und Platzverweise sind üblich. Durchsuchungen gegen den Willen oder Zwangsmaßnahmen bleiben in der Regel der Polizei vorbehalten.
Ja. Für Tätigkeiten bei einem Bewachungsunternehmen ist mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO bei der IHK nötig, die 40 Unterrichtseinheiten umfasst. Für bestimmte Aufgaben ist die Sachkundeprüfung Pflicht. Zusätzlich prüft die Behörde die Zuverlässigkeit über das Bewacherregister.
Maßgeblich ist das Arbeitszeitgesetz: grundsätzlich 8 Stunden werktäglich, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden, wenn im Ausgleichszeitraum der Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird. Tarifverträge der Branche können abweichende Regelungen enthalten.
Das hängt von Bundesland, Tarif und Aufgabe ab. Tarifübersichten der Branche nennen für 2026 je nach Entgeltgruppe etwa 15,15 bis 21,80 € Stundenentgelt, bei 173 Monatsstunden rund 2.672 bis 3.662 € brutto.

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